Ein Firmen-Fitnessstudio muss keine Einmalausgabe sein
Eine Gym Box für Ihr Unternehmen, Ihr Hotel oder Ihre Wohnanlage ist eine Investition, die Sie nicht auf einmal aus dem Cashflow zahlen müssen. Als Unternehmen haben Sie mehrere Möglichkeiten, sie zu finanzieren.
Operating-Leasing — die beliebteste Option
Operating-Leasing ist eine Finanzierung, bei der die Ausrüstung während der Vertragslaufzeit Eigentum des Leasinggebers bleibt und Sie monatliche Raten zahlen, die in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden können – Voraussetzung ist ein Vertrag, der den BMF-Leasingerlassen entspricht.
Beispiel: Investition von 37.000 € netto 36-Monats-Leasing, Basiszinssatz + Marge Monatsrate: ~1.120–1.260 € netto Effektive Kosten nach Körperschaftsteuer (15–25 %): ~900–1.040 €/Monat
Sie nutzen das fertige Studio ab dem ersten Tag — ohne Bindung von Betriebskapital. Die Rate für Ihre konkrete Gym Box berechnen wir mit dem Angebot.
Grundvoraussetzungen für Geräteleasing:
- Unternehmen mindestens 12 Monate registriert
- Keine Rückstände bei Steuern und Sozialabgaben
- Kreditfähigkeit (typischerweise vereinfachte Scoring-Prüfung)
Leasing über einen Leasinggeber Ihrer Wahl – wir liefern Angebot und Proforma-Rechnung und helfen bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Finanzleasing — Alternative
Beim Finanzleasing geht die Ausrüstung von Anfang an in das Anlagevermögen des Unternehmens ein. Der Leasingnehmer schreibt sie selbst ab. Vorteilhaft bei längerem Horizont und höheren Beträgen.
Abschreibung — Geräte als Anlagegut
Vom Unternehmen gekaufte Sportgeräte können dem Anlagevermögen zugeordnet und abgeschrieben werden:
- Nutzungsdauer der Geräte: Die amtliche AfA-Tabelle für Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder setzt Fitnessgeräte mit 5 Jahren an – linear also 20 % pro Jahr. Das ist ein Anhaltspunkt; die Einordnung im Einzelfall macht Ihr Steuerberater. In Österreich wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer geschätzt, die deutschen Tabellen sind dort nicht bindend.
- Vorgezogene Abschreibung für KMU (DE): Nach § 7g EStG lassen sich bis zu 50 % der geplanten Kosten schon vor der Anschaffung abziehen (Investitionsabzugsbetrag, Gewinngrenze 200.000 €), im Anschaffungsjahr kommt eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % hinzu. Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, ist zusätzlich die degressive AfA von bis zu 30 % möglich.
So lässt sich bei einer Ausrüstung für 37.000 € ein großer Teil der Kosten früh geltend machen: Bei 15–25 % Ertragsteuerbelastung entspricht das einer Entlastung von bis zu 5.600–9.200 €. Wichtig zu wissen: Das ist vor allem ein Liquiditätseffekt – über die gesamte Nutzungsdauer bleibt die Steuerersparnis gleich hoch, sie kommt nur früher.
Förderungen und Zuschüsse
Für Gemeinden und kommunale Einrichtungen
Sportinfrastruktur wird je nach Bundesland bzw. Kanton über die kommunale Sportförderung, Landesprogramme oder – im ländlichen Raum – über EU-LEADER-Programme gefördert. Ob ein Container-Fitnessstudio und dessen Ausstattung förderfähig sind, entscheidet der jeweilige Aufruf. Das prüfen wir mit Ihnen, bevor Sie einen Antrag aufsetzen.
Für Unternehmen
Für einen Fitnessraum für die eigene Belegschaft gibt es im DACH-Raum kein eigenes Förderprogramm. Realistisch sind zwei andere Wege:
- Krankenkassen fördern nach § 20b SGB V Analyse, Beratung und zertifizierte Kurse – nicht Raum und Geräte
- Allgemeine Investitionsförderung, etwa für Tourismus- und Beherbergungsbetriebe oder über die regionale Wirtschaftsförderung, je nach Standort und Branche
Wir sagen Ihnen offen, wenn wir für Ihr Vorhaben keinen passenden Aufruf sehen.
Für Bauträger
Manche Gemeinden bieten Erleichterungen oder Zuschüsse für die Schaffung von Freizeitinfrastruktur im Rahmen von Wohnbauinvestitionen.
Wir prüfen aktuell verfügbare Calls und helfen, die Förderfähigkeit des Projekts zu bewerten.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Steuern
Ein Fitnessraum für die Belegschaft ist steuerlich ein eigenes Thema: Die 600 € nach § 3 Nr. 34 EStG gelten für zertifizierte Kurse und BGF-Maßnahmen – nicht für Raum und Geräte. Was stattdessen gilt und wie Sie Kurse im eigenen Studio anbieten, lesen Sie im Ratgeber Betriebliche Gesundheitsförderung: Fitnesscontainer & Steuern.
Wie beginnen?
- Kontaktieren Sie uns — kostenloses Angebot und Entwurf
- Auf Basis des Kostenvoranschlags bereiten wir Proforma-Rechnung und Unterlagen für den Leasinggeber vor
- Leasingentscheidung üblicherweise in 3–5 Werktagen
- Nach Vertrag und Anzahlung (30 %) steht Ihre Gym Box in 12 Wochen
FAQ
Können Privatpersonen eine Gym Box leasen? Standard-Leasing richtet sich an Unternehmen. Privatpersonen zahlen die Gym Box nach dem Zahlungsplan 30 / 50 / 20 (30 % bei Vertragsabschluss, 50 % vor Produktionsbeginn, 20 % vor der Lieferung) oder finanzieren sie über einen Ratenkredit ihrer Bank — mehr dazu unter Finanzierung der Gym Box.
Was ist die Mindestlaufzeit des Leasings? Üblicherweise 24 Monate. Am häufigsten wählen wir 36 oder 48 Monate wegen niedrigerer Raten.
Kann ich die Ausrüstung nach Ablauf des Leasings übernehmen? Ja — beim Operating-Leasing wird der Übernahmewert im Voraus festgelegt, typischerweise 1–20 % des Ursprungswerts.
Ist die Finanzierungsunterstützung kostenpflichtig? Unsere Unterstützung bei den Leasingunterlagen ist für Sie kostenlos. Wir verdienen an der Gym Box, nicht an der Finanzierungs-Provision.