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Fitnessstudio für Unternehmen – investieren Sie in das stärkste Benefit

Betriebliches Fitnessstudio planen und ausstatten: BGM-konform, steuerlich absetzbar, Mitarbeiterbindung und Produktivität messbar steigern. Für Unternehmen in DACH.

  • BGM-konform – anerkennungsfähig als Gesundheitsfördermaßnahme
  • Bis 600 € pro Mitarbeiter/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)
  • Reduktion der Krankheitstage um 25–30 % laut Studien
  • Planung, Lieferung und Montage aus einer Hand

Der Firmensportkurs reicht nicht mehr aus.

Eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio-Netzwerk ist gut gemeint – aber weniger als die Hälfte der Berechtigten nutzt sie aktiv. Mitarbeiter fahren unregelmäßig hin, verlieren die Motivation, und Sie zahlen trotzdem.

Ein Fitnessstudio im eigenen Unternehmen ist etwas anderes: Erreichbar vor der Arbeit, in der Mittagspause, nach dem Meeting. Keine Anfahrt, kein Gedränge, kein fremdes Studio. Die Nutzungsrate steigt signifikant – und damit der ROI.

Was sagen die Zahlen?

Studien von Harvard Business Review, WHO und dem deutschen Institut für Betriebliches Gesundheitsmanagement zeigen:

➜ Körperlich aktive Mitarbeiter haben 25–30 % weniger Krankheitstage
➜ Die Produktivität steigt um bis zu 21 % (Gallup/WHO, 2023)
➜ Unternehmen mit BGM-Programmen berichten von 20–30 % niedrigerer Fluktuationsrate

Rechenbeispiel für ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern:
Ein Krankheitstag kostet im Schnitt 400–700 € (Gehalt + Produktionsausfall). Wenn aktives BGM 5 Krankheitstage pro Mitarbeiter jährlich einspart, sind das bei 50 Mitarbeitern 100.000–175.000 € Einsparung pro Jahr.

Vergleichen Sie das mit einer einmaligen Investition von 35.000–70.000 € für ein vollausgestattetes Unternehmensfitnessstudio. Amortisierung im ersten Jahr ist realistisch.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und steuerliche Vorteile

Das deutsche Steuerrecht unterstützt Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Belegschaft investieren:

§ 3 Nr. 34 EStG – steuerfreie Gesundheitsförderung:
Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei gewähren. Ein hauseigenes Fitnessstudio kann als solche Maßnahme anerkannt werden, wenn es die Voraussetzungen des § 20 SGB V erfüllt.

Krankenkassen-Förderung:
AOK, TK, Barmer, DAK und andere Krankenkassen bieten Präventionszuschüsse für zertifizierte BGM-Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Zertifizierung Ihres Fitnessangebots.

Investition als Betriebsausgabe:
Die Ausstattung kann als Betriebsvermögen aktiviert und abgeschrieben werden (AfA). Alternativ: Leasing – Raten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

In Österreich und der Schweiz:
➜ AT: Bis 500 € p.a. steuerfrei für Gesundheitsförderung (§ 3 Abs. 1 Z 13b EStG AT)
➜ CH: Kantonale Regelungen variieren; grundsätzlich sind BGM-Investitionen als Geschäftsaufwand abzugsfähig

Welche Größe passt zu Ihrem Unternehmen?

20–30 m² – bis 25 Mitarbeiter:
➜ 2 Cardio-Geräte (Laufband, Crosstrainer)
➜ Kurzhanteln 5–30 kg, Hantelbank
➜ Multifunktionsgerät
➜ Sportboden, Spiegel

40–60 m² – bis 60 Mitarbeiter:
➜ 4–5 Cardio-Geräte, Mix aus Laufband, Bike, Ellipsentrainer
➜ Power Rack mit Langhantel
➜ Kraftmaschinen (Beine, Rücken, Schultern)
➜ Dehnzone, Wandspiegel

80 m² und mehr – 100+ Mitarbeiter oder Produktionsbetriebe:
➜ Vollständige Cardio- und Kraftzone
➜ Optional: Gruppenraum für Yoga, Rückentraining
➜ Sanitärbereich, Umkleide
➜ Digitales Zugangssystem (Mitarbeiterkarte oder App)

Das Benefit, das auffällt – in der Stellenausschreibung wie im Alltag

In einem Arbeitsmarkt mit historisch niedrigem Ausschreibungsbestand wählen Talente den Arbeitgeber. Ein hauseigenes Fitnessstudio ist:
➜ In Stellenausschreibungen unmittelbar sichtbar und differenzierend
➜ Im Onboarding erlebbar – kein Voucher, sondern echte Infrastruktur
➜ Gesprächsthema unter Kollegen und auf LinkedIn
➜ Selten bei direkten Wettbewerbern vorhanden

Ein weiterer Vorteil: Kein Trägernetzwerk, keine Verwaltung von Mitgliedschaften, keine Kostensteigerungen durch externe Anbieter.

Alternative: Container-Fitnessstudio auf dem Firmengelände

Wenn Sie keine geeigneten Innenräume haben, bieten wir auch ein Container-Fitnessstudio als eigenständiges Modul an, das auf dem Firmengelände aufgestellt wird. Voll ausgestattet, ganzjährig nutzbar, keine Umbaukosten im Hauptgebäude.


FAQ

Ist ein Betriebsfitnessstudio genehmigungspflichtig?
Wenn es ausschließlich den eigenen Mitarbeitern zugänglich ist (kein öffentlicher Betrieb), sind in der Regel keine besonderen Genehmigungen erforderlich. Wir prüfen die Raumsituation und klären Auflagen vorab.

Welche Unternehmen investieren am häufigsten?
IT-Unternehmen, BPO/SSC-Zentren, Produktionsbetriebe, Kanzleien und Unternehmensberatungen. Überall dort, wo Gesundheit und Mitarbeiterbindung strategische Priorität haben.

Wer verwaltet das Fitnessstudio?
In der Praxis übernimmt das HR oder Facility Management. Es braucht keine ständige Aufsicht – wichtig sind eine Einweisung beim Start und regelmäßige Gerätewartung (übernehmen wir per Wartungsvertrag).

Können wir etappenweise ausbauen?
Ja. Wir planen von Anfang an mit Blick auf Skalierbarkeit – der erste Ausbauschritt muss den zweiten nicht ausschließen.

Wie schnell ist das Studio einsatzbereit?
Typisch 6–10 Wochen von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme: 1–2 Wochen Planung, 4–6 Wochen Lieferzeit, 1–3 Tage Montage.

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